Artikelbrief

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Der Artikelbrief enthält die Verpflichtungen der Söldner, gegenüber ihrem Hauptmann und ihrem Auftraggeber. Ein jeder hat sich daran zu halten, inklusive Hauptmann. Sogar jene Söldner die der Verlesung nicht beiwohnten sind daran gebunden. Nicht daran gebunden ist der Tross, aber dieser wird vom Hurenweibel diszipliniert, notfalls weggewiesen und unterliegt (im Gegensatz zu den Söldnern, deren Gerichtsbarkeit beim Hauptmann liegt) beliebiger örtlicher Gerichtsbarkeit.


Die Söldner sollen ihrem Auftraggeber und ihrem Hauptmann treulich dienen, den Schaden wenden und ihr Frommen zu fördern, allen vom Hauptmann bestellten Meistern ohne Widerrede gehorsam sein in allem, was sie ihnen befehlen und anordnen.

Die Söldner sollen nicht meutern, sondern sich gebrauchen lassen auf dem Marsch zu oder von den Feinden, auf Zügen oder Wachten, zu Wasser und zu Lande, bei Tag und bei Nacht, je nachdem es notwendig ist.

Sie sollten sich verpflichten, Frauen, alte Leute, Kinder und Geistliche nicht zu schädigen, und auch auf den Märschen nicht Kirchen und Tempel zu plündern.

Sie sind verpflichtet, dreissig Tage für einen Monat zu dienen bei einem Sold von 60 Tumans, und auch Geduld zu haben, wenn sich die Auszahlung bis zu einem halben Monat verzögert, und daraus kein Recht herleiten, Wach- oder Kriegsdienst zu verweigern.

Wer ohne seinen Sold abgedient zu haben oder ohne Erlaubnis des Hauptmanns den Haufen verlässt, soll ehrlos sein und an Leib und Leben gestraft werden.

Nach einer gewonnenen Feldschlacht wird der laufende Monat als voll angesehen, und mit dem nächsten Tag beginnt ein neuer Soldmonat.

Bei Todesstrafe darf niemand in einer durch Vertrag eingenommenen Ortschaft plündern.

Wer in der Schlacht die Flucht ergreift, darf straflos getötet werden, und wer einen solchen Feigling niederstösst verdient noch grossen Dank.

Ohne Erlaubnis des Hauptmanns dürfen die Söldner mit dem Feind auf keine Weise ohne besondere Erlaubnis weder schriftlich noch mündlich verhandeln. Wer Verrat eines anderen Landsknechtes anzeigt, bekommt dafür mindestens einen Monatssold und grosen Dank, der Verräter aber wird Gerichtet.

Wenn es zu Schlägereien kommt, sollen die Umstehenden dreimal Frieden gebieten. Wer dem nicht nachkomme, darf straflos niedergestossen werden. Der Todesstrafe verfällt, wer nach gebotenem Frieden einen anderen verwunde.

Im Freundesland darf niemand etwas mit Gewalt und ohne Bezahlung wegnehmen oder beschädigen.

Bei Proviantzuführung darf niemand davon etwas erwerben, bevor nicht der Preis festgesetzt sei, sondern muss abwarten, bis der Proviant auf dem vom Proviantmeister bestimmten Platz zum Verkauf gestellt und der Preis bestimmt ist.

Keiner darf sich bei zwei Hauptleuten einschreiben oder doppelt mustern lassen oder einem anderen seine Waffen und seinen Harnisch leihen, damit dieser sich damit mustern lasse. Wer das tut, verfällt der Todesstrafe.

Verboten wird das Brandschatzen, Brennen oder Lageranzünden ohne Befehl, das Alarmieren ohne Anlass und die Zerstörung von Mühlen oder Mühlwerken.

Es darf nicht weiter gespielt werden, als der Gegner mit barem Geld zahlen kann, Spielschulden über die Höhe des Solds hinaus sind überhaupt ungültig.

Ein jeder soll sich des Zutrinkens und anderer Laster enthalten. Misshandlungen in Volltrunkenheit sollen an Leib und Leben gestraft werden und die Trunkenheit kein Entschuldigungs- oder Milderungsgrund sein.

Der Eid ist auf sechs Monate zu leisten, und die Söldner müssen, wenn es nötig ist, auch darüber hinaus dienen.

Was einer vom Feind erbeutet, gehört ihm, ausser Geschütze, Proviant, Rüstkammern und anderes gemeinnütziges gut.

Wer die verlesenen Artikel nicht hält, wird als eidbrüchig gestraft werden, und an die Artikel sind auch die im Haufen Dienenden gebunden, die bei der Eidleistung zufällig nicht anwesend waren.

Alle, die etwa von den Feinden gefangen und von diesen gezwungen wurden, zu geloben, dass sie dem Kriegsherrn nicht mehr dienen wollten, sind im voraus von ihrem Eid entbunden

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Layout Seegras, Zeichnungen von Alexander Savarino, Fotos von Patrick Küffer und Sacha Bantquin
last changes done 04.06.2019